EU-DSGVO und CH-DSG umsetzen
Die EU-DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz
Durch die Digitalisierung haben sich in den vergangenen 20 Jahren die Kräfte zwischen Verbraucher und Anbieter zu Ungunsten der Verbraucher verschoben. Die DSGVO der Europäischen Union gibt Gegensteuer und will das Vertrauen in die digitale Wirtschaft wieder stärken.
- Die betroffenen Personen erhalten stärkere Rechte.
- Die Unternehmen erhalten dadurch neue Pflichten.
Für ein KMU ist es eine grosse Herausforderung, die DSGVO pragmatisch und korrekt umzusetzen.
Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes ist in vollem Gange. Der Termin für die Inkraftsetzung ist noch nicht bekannt. Das Schweizer Datenschutzgesetz wird sich jedoch weitgehend an die EU-DSGVO anlehnen.
Ausgangslage
Die EU-DSGVO schützt die personenbezogenen Daten von natürlichen Personen, die sich in der EU befinden, auch über die Grenzen der EU hinaus.
Somit gilt die EU-DSGVO auch für Schweizer Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten:
- Das Schweizer Unternehmen bietet Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen (entgeltlich oder unentgeltlich) an.
- Das Schweizer Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten von natürlichen Personen, die sich in der EU befinden.
Termine
Seit dem 25.05.2018 muss die EU-DSGVO von allen betroffenen Unternehmen umgesetzt sein. Verstösse werden mit hohen Strafen geahndet.
Dies gilt auch für alle Schweizer Unternehmen, die Daten von in der EU wohnhaften Personen verarbeiten.
Bald (wahrscheinlich schon nächstes Jahr) müssen alle Schweizer Unternehmen das neue Schweizer Datenschutzgesetz einhalten.
Die Umsetzung braucht Zeit.
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das neue CH-DSG trifft alle Schweizer Unternehmen!
Sind Sie bereit für die EU-DSGVO und das neue CH-DSG?
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Das Vorgehen
Drei Schritte, und Sie erfüllen die EU-DSGVO und das neue CH-DSG

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