EU-DSGVO und CH-DSG umsetzen

 

Die EU-DSGVO und das Schweizer Datenschutzgesetz

Durch die Digitalisierung haben sich in den vergangenen 20 Jahren die Kräfte zwischen Verbraucher und Anbieter zu Ungunsten der Verbraucher verschoben. Die DSGVO der Europäischen Union gibt Gegensteuer und will das Vertrauen in die digitale Wirtschaft wieder stärken.

  • Die betroffenen Personen erhalten stärkere Rechte.
  • Die Unternehmen erhalten dadurch neue Pflichten.

Für ein KMU ist es eine grosse Herausforderung, die DSGVO  pragmatisch und korrekt umzusetzen. Hoffentlich haben Sie dies bereits hinter sich!

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) tritt am 1. September 2023 in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen das nDSG einhalten.

Es ist also höchste Zeit, Ihre Organisation an das nDSG anzupassen!

Ausgangslage

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, engl. General Data Protection Regulation, GDPR) betrifft die meisten Schweizer Firmen. Dafür gibt es folgende Gründe:

Die EU-DSGVO schützt die personenbezogenen Daten von natürlichen Personen, die sich in der EU befinden, auch über die Grenzen der EU hinaus.

Somit gilt die EU-DSGVO auch für Schweizer Unternehmen mit folgenden Tätigkeiten:

  • Das Schweizer Unternehmen bietet Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen (entgeltlich oder unentgeltlich) an.
  • Das Schweizer Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten von natürlichen Personen, die sich in der EU befinden.

Termine

 Seit dem 25.05.2018 muss die EU-DSGVO von allen betroffenen Unternehmen umgesetzt sein. Verstösse werden mit hohen Strafen geahndet.

Dies gilt auch für alle Schweizer Unternehmen, die Daten von in der EU wohnhaften Personen verarbeiten.

Vom 1. September 2023 an müssen alle Schweizer Unternehmen das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) einhalten. Es gibt keine Übergangsfrist.

Die Umsetzung braucht Zeit.

Beginnen Sie bereits heute! 

 

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz trifft alle Unternehmen in der Schweiz!

u

Sind Sie bereit für die EU-DSGVO und das nDSG?

Wenn nicht, ist es höchste Zeit, die Umsetzung in Angriff zu nehmen!

Das Vorgehen

Drei Schritte, und Sie erfüllen die EU-DSGVO und das neue CH-DSG

Analysieren

Sind wir betroffen?

Welche Anforderungen erfüllen wir bereits?

Welche noch nicht?

Planen

Massnahmen planen, durch welche alle Anforderungen der EU-DSGVO und des CH-DSG erfüllt werden.

Umsetzen

Massnahmenplan umsetzen.

Wirksamkeit prüfen.

Wichtig für KMUs

Sie benötigen kein Jus-Studium.
Wir erarbeiten die Regelungen pragmatisch, mit kleinstmöglichem Aufwand und trotzdem wirkungsvoll.

Als Erstes: Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung!

Erfahren Sie, wo Sie stehen und was Sie zu tun haben, um die EU-DSGVO und das CH-DSG zu befolgen.

Rufen Sie uns einfach an: +41 71 470 03 30. Wir freuen uns auf Sie!
Oder füllen Sie das unten stehende Formular aus. Wir melden uns so rasch wie möglich bei Ihnen.

Holen Sie sich das kostenlose Whitepaper!

Herr/Frau

Das hat geklappt!

Holen Sie sich die kostenlose Checkliste!

Herr/Frau

Das hat geklappt!